Eine weit verbreitete Form der betrieblichen Altersversorgung ist die Direktversicherung.
Bei diesem Durchführungsweg schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seine Arbeitnehmer ab. Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner ist somit der Arbeitgeber – Begünstigter aber ist der Arbeitnehmer.
Finanziert der Arbeitgeber die Aufwendungen, sind diese voll abzugsfähige Betriebsausgaben.
Oft werden die Beiträge auch vom Arbeitnehmer getragen und fließen durch Entgeltumwandlungen in die Direktversicherung.
Die Direktversicherung eignet sich vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen, da der Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber gering ist und er kein finanzielles Risiko trägt.
Auch für den Arbeitnehmer ist dieser klassische Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung sehr attraktiv.
Die Beiträge der Direktversicherung sind bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei (2016: 2.976 EUR oder 248 EUR/Monat).
Sofern kein Vertrag nach § 40b EStG pauschal versteuert wird, kann zusätzlich ein Beitrag in Höhe von 1.800 EUR pro Jahr steuerfrei eingebracht werden.
Finanziert werden die Beiträge entweder vom Arbeitgeber (arbeitgeberfinanziert) oder vom Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung).
Vorteile für den Arbeitgeber
- Beiträge sind als Betriebsausgaben absetzbar
- Einsparung von Lohnnebenkosten
- Einfaches Produkt für die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers
- Kein Bilanzausweis erforderlich
- Geringer Verwaltungsaufwand
- i.d.R. keine PSV-Beiträge
- Versicherungsvertragliches Verfahren
Vorteile für den Arbeitnehmer
- Steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge bis 4 % der BBG
- Große Produktvielfalt
- Private Weiterführung nach Ausscheiden möglich
- Abkommen zur Übertragung von Direktversicherungen auf den neuen Arbeitgeber
- Flexible Gestaltung der Versorgung (Alter, Tod, Berufsunfähigkeit)
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